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Diese Hinweise gelten generell fuer alle Veranstaltungen, fuer den Fall, dass die betreffende Ermaessigung bei der jeweiligen Veranstaltung verfuegbar ist.
Schueler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende erhalten fuer gesondert ausgewiesene Veranstaltungen gegen Vorlage eines gueltigen Ausweises eine Ermaessigung. Beim Kauf von ermaessigten Tickets ueber das Internet muss der entsprechende Ausweis am Einlass vorgelegt werden.
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