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Diese Hinweise gelten generell fuer alle Veranstaltungen, fuer
den Fall, dass die betreffende Ermaessigung bei der jeweiligen
Veranstaltung verfuegbar ist.


Schueler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Wehr-
und Zivildienstleistende erhalten fuer gesondert ausgewiesene
Veranstaltungen gegen Vorlage eines gueltigen Ausweises eine
Ermaessigung. Beim Kauf von ermaessigten Tickets ueber das Internet muss der entsprechende Ausweis am Einlass vorgelegt werden.






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